Oft herrscht Verwirrung und Unsicherheit darüber, ob Regale zwingend am Boden befestigt werden müssen oder nicht.

Im Folgenden versuchen wir zu erklären, wo dies obligatorisch ist und wo nicht.

Wie in der Norm Nr. 16/2013 festgelegt, muss die Frage der Montage/Demontage von Regalen unter Berücksichtigung folgender Punkte behandelt werden: den Typ des Regals und den Kontext, in dem das Regal montiert werden soll.
Regal der Klasse 3 Dies sind Regale mit geringen Abmessungen und begrenzter statischer Bedeutung. Sie sind gleichgesetzt mit Möbel oder anderen Einrichtungsgegenständen, die den nachstehend angeführten statischen und maßlichen Grenzwerten entsprechen:
Regale zwingend am Boden befestigt
mehrstufige Regale
maximale Höhe 3 m maximale Gesamtbelastung pro Längeneinheit an einem Ende 10 KN/m maximale Last auf einem einzelnen Regalboden 2,5 KN Diese (leichten) Regale unterliegen KEINEN spezifischen technischen Normen. Es besteht jedoch die Verantwortung, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen, die von den Arbeitnehmern sicher verwendet werden können, auch im Hinblick auf das Risiko mangelnder Stabilität/Kipp- und/oder Stoßfestigkeit. Daher die allgegenwärtige Forderung, die Stabilität durch Verschraubung mit dem Boden zu gewährleisten (oder alternativ durch Bodenplatten, die ausreichend groß sind, um die Stabilität zu gewährleisten). Siehe Anhang IV des Gesetzesdekrets 81/08, Punkt 1.8. Arbeitsplätze und Durchgänge und Arbeitsplätze im Freien 1.8.1. 1.8.1 Arbeitsplätze und Durchgänge müssen in geeigneter Weise gegen das Herabfallen oder Überfahren von Materialien im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit geschützt sein.