- +39 0471 816600
- info@mobilrot.com
JÄHRLICHE INSPEKTION VON REGALEN UND REGALANLAGEN
Regale und Regalanlagen werden als Arbeitsgeräte eingestuft und sind deshalb den Sicherheitsbestimmungen des Unternehmens unterworfen. Deswegen müssen diese außerdem regelmäßig von qualifizierten Personen, gemäß der europäischen Norm DIN EN 15635, welche die Zeitabschnitte der periodischen Kontrollen von Regalen festlegt, kontrolliert werden.
TRAGFÄHIGKEIT VON REGALEN UND ANLAGEN
In unserem digitalen Zeitalter werden alle Regalanlagen und deren statische Werte mittels komplexen Softwareprogrammen durchgerechnet, damit ein optimaler Nutzen möglich ist. Beschädigungen dieser, können die Tragkräfte extrem reduzieren und somit die gesamte Anlage instabil und unsicher machen; dies trifft sowohl für Personen als auch für Maschinen und für gelagerte Produkte zu.
SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN
Wie bereits vorab erwähnt, gehören Regalanlagen in den Bereich Arbeitsausstattung und unterliegen somit den gängigen Sicherheitsbestimmungen im Unternehmen.
Dies gilt sowohl für die Regale selbst, als auch für deren Nutzung durch die Mitarbeiter. Art.10 sieht periodische Kontrollen vor, während Art.3 den Regaltyp erfasst und dementsprechend die Zeitabschnitte der Kontrollen bestimmt.
Regalinspektion
Eine qualifizierte Inspektion erfordert ein hohes Niveau an Fachwissen, das Mobilrot-Experten sich über viele Jahre, auch durch eine kontinuierliche interne Weiterbildung, angeeignet haben.
EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE BERECHNUNG DER ZEITABSTÄNDE FÜR INSPEKTIONEN AN STATISCHEN REGALEN
Wie erwähnt müssen Regalinspektionen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden, denn nur diese können eine perfekte Arbeit leisten. Das heißt, dass der beauftragte Fachmann die entsprechenden Normen DIN EN 15512, DIN EN 15620, DIN EN 15629, DIN EN 15635 kennt und diese während der Kontrollen anzuwenden weiß.
Generell ist eine Inspektion von Regalen und Regalanlagen alle 12 Monate erforderlich, wobei immer der Arbeitgeber schlussendlich für die Sicherheit verantwortlich ist.


OBLIGATORISCHE INSPEKTIONEN NACH EUROPÄISCHEN STANDARD
Die Norm sieht bereits seit 1988 obligatorische Inspektionen vor und bei Feststellung von Schäden, den sofortigen Austausch bzw. Reparatur der betroffenen Teile. Als Schaden gilt, wenn statische und mechanische Gefahren auftauchen. Nach DIN EN 635 müssen:
– Schäden sofort dem Sachbeauftragten gemeldet werden
– Nach erfolgter Inspektion ein Protokoll angefertigt und dieses archiviert werden
– Die Gründe von Schäden erfasst werden
– Gründe zur Vermeidung zukünftiger Schäden ausgearbeitet werden
SICHERHEIT UND ÖKONOMISCHE ASPEKTE VON REGALEN UND REGALANLAGEN
Programmierte Kontrollen erhöhen nicht nur die Sicherheit sondern ergeben zudem ein reales Einsparungspotential.
Die schnelle Erfassung von Schäden ermöglicht überdies eine zeitgemäße Lösung der Probleme mit geringen Reparaturkosten und reduziert vor allem das Unfallrisiko um ein Vielfaches. In Ländern wie Holland und Großbritannien sind diese Kontrollen seit vielen Jahren Standard und haben nachweislich die Sicherheit erhöht und die Gesamtkosten reduziert.